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Ummelden

Wo muss ich mich im Falle eines Umzugs überall ummelden? Nützliche Ratschläge zum Thema Ummelden finden Sie hier!


Ummeldung

Damit Sie auch nach dem Umzug immer erreichbar bleiben, sollten Sie sich rechtzeitig um Ihre Ummeldung kümmern. Insbesondere bei Ämtern, Versicherungen und anderen Institutionen sind Sie sogar dazu verpflichtet, Ihre neue Adresse umgehend mitzuteilen. Ihre neue Adresse sollte möglichst schnell, im besten Fall noch vor dem Umzug, bei allen unten aufgeführten Bereichen kommuniziert sein. Diesbezüglich könnte sogar eine Verspätung bei Behörden, Banken oder Versicherungen für Sie unangenehme Folgen haben. Um das zu umgehen, zeigen wir Ihnen auf einen Blick, wo eine Ummeldung zeitnah erfolgen sollte.


Ummeldung bei Behörden

  • Ummeldung beim Einwohnermeldeamt
  • Sieben Tage vor Ihrem Umzug können Sie sich beim Einwohnermeldeamt Ihres bisherigen Wohnsitzes abmelden. Ziehen Sie innerhalb Ihres Ortes um, reicht eine Ummeldung aus. Bitte nicht den Personalausweis bei der An-, Ab- oder Ummeldung vergessen mitzunehmen. Weiterhin benötigen Sie für die An-, Ab- oder Ummeldung Ihren neuen Mietvertrag.

  • Ummeldung beim Finanzamt
  • Beim Umzug innerhalb eines Ortes erfährt Ihr Finanzamt die neue Anschrift mit der Steuererklärung. Wenn Sie einen Umzug in eine neue Stadt vornehmen, informieren Sie bitte Ihr altes Finanzamt darüber.

  • Ummeldung bei der Agentur für Arbeit
  • Wenn Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit erhalten, ist eine frühzeitige Ummeldung besonders wichtig. Dadurch wird Ihre persönliche Akte dann automatisch an die zuständige Dienststelle des neuen Wohnsitzes weitergeleitet.


    Ummeldung bei Versorgungsbetrieben

    Ein wesentlich wichtiger Punkt ist die Ummeldung bei Ihren Versorgungsanbietern. Darunter zählt hier die Ummeldung bei dem Gas,- Wasser,- Strom- und Fernwärmeanbieter. Bei einer Ummeldung beim Energieversorger, müssen Sie zunächst Ihren Anschluss abmelden und den aktuellen Zählerstand ablesen.


    Ummeldung bei Banken und Sparkassen

    Informationen können Sie sich am besten direkt bei Ihrer Bank oder Sparkasse einholen. Weiterhin können Sie den Umzug mit Ihrem Berater besprechen. Oftmals erhalten Sie in Kreditinstituten auch ein Formular zur Ummeldung bei der GEZ.


    Ummeldung bei der Post

    Damit Sie auch in der neuen Wohnung Ihre Post immer pünktlich erhalten, beauftragen Sie hierzu am besten den Nachsendeservice der Deutschen Post. Die deutsche Post leitet dann direkt Briefsendungen als auch Pakete und Päckchen wahlweise für ein halbes Jahr oder ein Jahr an die neue Adresse weiter.


    Ummeldung Telefon und Internet

    Damit Sie nach Ihrem Umzug auch gleich telefonisch erreichbar sind, kümmern Sie sich rechtzeitig um die Ummeldung Ihres Telefon- und Internetanschlusses. Dazu können Sie am besten direkt die Servicestelle Ihres Anbieters anrufen. Wenn Ihr bisheriger Dienstleister im neuen Wohnort nicht verfügbar ist, sind Sie in der Regel auch nicht an die volle Vertragslaufzeit gebunden und können so eher aus dem Vertrag aussteigen.


    Ummeldung Sonstiges

    Vergessen Sie auch nicht die Ummeldung bei Versandhäusern und Verlagen, falls Sie Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements haben oder regelmäßig Paketlieferungen erhalten. Ebenso sollten Sie gegebenenfalls daran denken bei Onlinediensten Ihre neue Adresse anzugeben.

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