Sie befinden sich hier:

Steuern sparen beim Renovieren


Steuern sparenWertvolle Tipps und wichtige Hinweise zum Thema Steuern sparen bei Renovierungs-Arbeiten finden Sie hier!

Die Steuerermäßigung kann jede Privatperson beantragen, wenn sie Arbeitgeber oder Auftraggeber der Leistung ist. Die Steuerermäßigungen sind haushaltsbezogen, d.h. sie können - z.B. für zwei in einem Haushalt lebende Alleinstehende - insgesamt nur einmal je Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.


  • Steuern sparen bei haushaltsnahen Dienstleistungen

    Haushaltsnahe Dienstleistungen sind Tätigkeiten, die gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden und für die eine Dienstleistungsagentur oder ein selbständiger Dienstleister in Anspruch genommen wird. Durch haushaltsnahe Dienstleistungen können nach Einkommensteuergesetz (EStG) auf Antrag in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens aber 510 Euro jährlich, von der Einkommensteuer abgezogen werden. Dieser Betrag erhöht sich auf 4000 Euro bei der Inanspruchnahme von Pflege- und Betreuungsleistungen für Personen, die pflegebedürftig sind.


  • Steuern sparen bei haushaltsnahen Handwerkerleistungen

      Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Privathaushalt des Mieters– oder Eigentümers (selbst genutztes Familienhaus und Eigentumswohnung) können Sie Steuerermäßigungen von höchstens 600 Euro (1.200 Euro ab dem 1. Januar 2009) jährlich, von der tariflichen Einkommensteuer einfordern.

      Laut Gesetz reduziert sich die Einkommenssteuer auf Antrag um 20 Prozent der Arbeitskosten und um höchstens 1.200 Euro jährlich.

      ! Einen wichtiger Hinweis: Die Steuerermäßigung kann nicht in Verbindung mit einer Förderung durch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm der KfW Förderbank in Anspruch genommen werden. Das heißt entweder sie bekommen die Steuer-ermäßigung wie oben beschrieben oder die Förderung durch das CO2-Gebäude- sanierungsprogramm der KfW Förderbank.


      Voraussetzungen für die Steuerermäßigung sind

      • Bei der Handwerkerrechnung muss die Mehrwertsteuer ausgewiesen sein.
        • Die Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.
        • Steuern sparen bei Handwerkerrechnung

          • Auch die anteilige Mehrwertsteuer ist begünstigt und sollte deshalb einzeln ausgewiesen werden.
            • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren werden nicht begünstigt.
              • Sehr wichtig zu wissen ist es außerdem, dass Sie die Handwerkerrechnung nicht bar bezahlen sondern den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerksbetriebs überweisen müssen.
                • Keinen Steuervorteil gibt es bei Ausweis der Aufwendungen als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder bei geringfügigem Beschäftigungsverhältnis.

Wand renovieren

WandSie wollen Ihre Wände neu gestalten? Hier stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung! Gegenwärtig ist die einfarbige Raufasertapete mehr oder weniger aus der Mode gekommen. Viele ... mehr

Decke renovieren

DeckeSie möchten Ihre Decke renovieren oder umgestalten? Die Decke kann mit vielen verschiedenen Möglich-keiten umgestaltet werden. Die Gestaltung der Decke bringt einen hohen Wirkungseffekt ... mehr

Boden renovieren

Holzfußboden Eine Bodenerneuerung steht an? Dann holen Sie sich Informationen und wichtige Empfehlungen zu den einzelnen Boden- arten. Die Auswahl an Böden ist unterschiedlich. ... mehr

Heizung renovieren

Heizung Sie wollen Ihren Heizkörper renovieren? Hier finden Sie Tipps für das Lackieren oder das Ausbauen des Heizkörpers. Die Ursachen für einen zu hohen Verbrauch können die mangelhafte ... mehr

Renovierungstipps

RenovierungstippsWas muss alles beim Renovieren beachtet werden? Nützliche Hinweise und Informationen zum Renovieren finden Sie hier! Wer kennt das nicht, das Gefühl ... mehr