Was ist denn überhaupt eine Mietkaution und welche wichtigen Regelungen zur Mietkaution gibt es? Antworten dazu finden Sie hier!
Muss eine Mietkaution immer bei ...
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Inanspruchnahme Mietkaution
Ab wann ein Anspruch auf die Mietkaution besteht und ab wann genau ein Vermieter darauf zugreifen kann, finden Sie hier!
Die Kaution stellt eine Sicherheit für den Vermieter dar. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht nach kommt, kann der Vermieter seine Ansprüche durch die Mietkaution befriedigen. Jedoch kann der Vermieter über die Mietkaution nicht frei oder beliebig verfügen.
Die Inanspruchnahme der Kaution
- Die Inanspruchnahme der Kaution während der Mietzeit ist nur wegen unstreitiger, rechtskräftig festgestellter oder offensichtlich begründeter Forderungen zulässig.
- Ist das der Fall, so müssen Sie als Mieter nicht mehr die Forderung begleichen, sondern das Kautionskonto wieder auffüllen.
- Die Inanspruchnahme der Kaution kann auch noch 6 Monate nach Beendigung des Mietverhältnis durch den Vermieter erfolgen.
- Folglich kann der Mieter nach Beendigung des Mietverhältnis die Rückzahlung der Kaution nicht sofort verlangen. Denn die Rechtssprechung gewährt den Vermieter hier eine Art Abrechnungsfrist.
- In dieser Zeit erstellt der Vermieter die Gesamtabrechnung, mit eventuellen Mietrückständen und /oder möglichen Nachzahlungen.
- Falls der Mieter im Zweifel über die Ansprüche des Vermieters ist, sollte er die Forderungen überprüfen und sich gegebenenfalls an Mietervereine oder einen Anwalt wenden.
Gründe für die Inanspruchnahme der Kaution – Zahlungsverzug
Befindet sich der Mieter im Zahlungsverzug und der Vermieter hat bereits erfolglos gemahnt, so kann der Vermieter wegen der ausstehenden Mieten auf die geleistete Kaution zurückgreifen.
! Wichtiger Hinweis
Die Verrechnung der letzten drei Monatsmieten mit der Kaution kann dem Mieter teuer zu stehen kommen. Stellt der Mieter 3 Monate vor Ende des Mietverhältnisses seine Mietzahlungen mit dem Hinweis auf die Verrechnung mit der Kaution ein, wird er säumig und kann vom Vermieter auf Zahlung verklagt werden. Er muss dann nicht nur Zinsen auf die ausstehenden Mieten zahlen, sondern trägt auch die gesamten Prozesskosten.
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