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Verkehrswert

VerkehrswertErmitteln Sie für Ihre Immobilie den Verkehrswert. Worum es dabei geht und was damit berechnet wird, erfahren Sie hier!

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, bezeichnet den aktuellen Wert einer Immobilie. Grundlage für die Bildung des Verkehrswertes ist BauGB § 194. Dabei wird als Wert der zum Wertermittlungszeitpunkt im gewöhn- lichen Geschäftsverkehr erzielte oder sicher erzielbare Durchschnittspreis genommen. Jedoch werden ab- weichende Preise, die durch beispielsweise persönliche Umstände entstehen, bei der Durchschnittsbildung nicht beachtet.

Der Verkehrswert

  • Unter dem Begriff „gewöhnlichem Geschäftsverkehr“ versteht man den Handel auf einem freien Markt. Hierbei stehen weder Käufer noch Verkäufer unter Zeitdruck oder sonstigen Zwängen, und es kommen ausschließlich objektive Maßstäbe zur Geltung. Außerdem sind hier die rechtlichen Gegebenheiten, wie zum Beispiel das Wegerecht und die tatsächlichen Eigenschaften wie zum Beispiel der Grad der Erschließung, sowie die sonstige Beschaffenheit zu berücksichtigen.

  • Für eine Ermittlung des Verkehrswertes sind verschiedene Wertermittlungsverfahren gängig. Der Sachverständige leitet bei der Wertermittlung unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren mit Zuhilfenahme mindestens zwei gebräuchlicher Wertermittlungsverfahren den Verkehrswert ab.

  • In der Regel, erfolgt eine Bewertung nach dem Sachwert-Verfahren zum Beispiel für Einfamilienhäuser beziehungsweise nach dem Ertragswert-Verfahren für Mehrfamilienhäuser und Gewerbeimmobilien.

  • Bei gleichartigen Immobilien bzw. Eigentumswohnungen in gleicher Lage, kommt auch das Vergleichswert-Verfahren zur Anwendung.

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