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Vergleichswert

VergleichswertErmitteln Sie für Ihre Immobilie den Vergleichswert. Was dabei zu beachten ist und weitere hilfreiche Informationen dazu finden Sie hier!

Das Vergleichswert-Verfahren dient zur Wertermittlung von Immobilien (WertV § 13). Danach wird der Marktwert eines Grundstücks aus tatsächlich realisierten Kaufpreisen von anderen Grundstücken abgeleitet. Dabei müssen folgende Kriterien hinreichend mit dem zu vergleichenden Grundstück übereinstimmen: Lage; Nutzung; Bodenbeschaffenheit; Zuschnitt und die sonstige Beschaffenheit (wie zum Beispiel von Fenster, Heizung etc.).

Voraussetzung ist hierbei auch, dass genügend Vergleichsobjekte vorhanden sind.

Vergleichswert-Verfahren für Grund und Boden:

  • Mit einer Kaufpreissammlung der Gutachterausschüsse kann bei einer ausreichenden Zahl von vergleichbaren Käufen (mind. 10) eine sichere Beurteilung abgegeben werden.

  • Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung von Bodenrichtwerten. Diese werden von den Gutachterausschüssen aus der Kaufpreissammlung abgeleitet. Im Regelfall sind dabei Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die durchschnittliche Grundstücksgröße notwendig. Wichtig ist weiterhin die Art der baulichen Nutzung und die Lage. Diese sollten zwischen der Bodenwertzone und dem zu bewertenden Grundstück übereinstimmen.

  • Allerdings ist eine komplette Übereinstimmung der Merkmale aufgrund der individuellen Kriterien meist nicht vorhanden.

  • Hierbei werden mittels Ableiten von Zu- oder Abschlägen bzw. Korrekturfaktoren Unterschiede erwirkt. Jedoch sollte die Abweichung nicht höher sein als 30–35 % sein, da sonst nicht mehr von vergleichbaren Grundstücken gesprochen werden kann.

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