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Sachwert

SachwertErmitteln Sie für Ihre Immobilie den Sachwert. Was Sie dabei beachten müssen und alle weiteren Informationen dazu finden Sie hier!

Anhand des Sachwert-Verfahrens kann der Sachwert einer Immobilie ermittelt werden. Als Grundlage gilt die Wertermittlungsverordnung (WertV §§ 21 bis 25). Beim Sachwert-Verfahren wird der Wert der Immobilie nicht nach den erzielbaren Einnahmen, sondern nach den Kosten der Herstellung beziehungsweise der Wiederbeschaffung ermittelt.

Der Sachwert

  • Im Sachwert-Verfahren wird allgemein ermittelt, welche Kosten beim Neubau eines Objektes entstehen würden.

  • Danach wird die Abnutzung bewertet und anschließend abgezogen.

  • Das Sachwert-Verfahren bezieht sich meist auf die baulichen Anlagen, Außenanlagen und besondere Betriebseinrichtungen sowie der Wert der sonstigen Anlagen.

  • Weiterhin wird der Wert des Grund und Bodens im Normallfall im Vergleichswert-Verfahren bestimmt.

  • Nach dem Sachwert-Verfahren entspricht der Wert eines neu erbauten Gebäudes grundsätzlich seinen Herstellungskosten. Wenn die Immobilie nicht gerade erbaut wurde, richtet sich die Ermittlung der angefallenen Herstellungskosten nach einer Baukostentabellen. Diese Tabelle gibt die durchschnittlichen Baukosten an. Die durchschnittlichen Baukosten sind die Kosten die für einen bestimmten Gebäudetyp

    pro m² Geschossfläche oder m³ Rauminhalt zuveranschlagen sind.


    Herstellungspreise Sachwert

    • Es liegt eine Vielzahl an Tabellenbüchern vor, in welchen die Herstellungskosten zu den unterschiedlichsten Bezugszeitpunkten enthalten sind.

    • Die auf diese Weise errechneten Beträge sind um die Baunebenkosten, wie z.B. Kosten der Architekten- und Ingenieurleistungen zu erweitern.

    • Es ist allgemein üblich, die Baunebenkosten pauschaliert anzusetzen.

    • Technische Wertminderung: Bauschäden und Baumängel

      • Die Wertminderung durch Baumängel und Bauschäden wird in Form der Reparaturkosten von dem Gebäudewert abgezogen.

      • Sollte sich ein kein oder sogar ein negativer Wert ergeben, dann ist die Immobilie abbruchreif.

      • Der Verkehrswert ergibt sich dann aus dem Bodenwert in unbebautem Zustand vermindert um die Abbruchkosten.

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