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Beleihungswert

BeleihungswertErmitteln Sie den Beleihungswert. Was Sie dabei beachten müssen und wie dieser berechnet wird, erfahren Sie hier!

Der Beleihungswert richtet sich nach dem Hypothekenbankgesetz § 12. Der Beleihungswert ist ein Wert, der den Veräußerungswert einer Immobilie nicht überschreiten darf. Beim Beleihungswert dürfen nur die dauernden Eigenschaften und der Ertrag des Grundstücks bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung berücksichtigt werden. Der Sachverständige stellt in einem Gutachten den Beleihungswert fest.

Der Beleihungswert

Um eine Immobilien zu kaufen oder zu bauen dient das zu finanzierende Grundstück selbst als Sicherheit für die Vergabe des Darlehens. Dabei richtet sich die maximale Höhe des Kredits nach Beleihungswert und der Beleihungsgrenze des Objektes. In der Regel beträgt die Höhe 70% bis 90 % des Preises, der für eine Immobilie zu erreichen ist.

Der Beleihungswert reflektiert den Wert des Objektes aus Sicht eines Kreditinstituts, das dieses Objekt über einen längeren Zeitraum finanzieren soll, wieder. Eine wichtige Information ist, dass in diesem Zeitraum der - stichtagsabhängige - Marktwert nicht unter den vorher ermittelten Beleihungswert fallen darf.


Bei der Ermittlung des Beleihungswertes dominieren im Wesentlichen die Sicherheitsbedürfnisse der Kreditgeber.

Daraus lassen sich folgende Forderungen an den Beleihungswert ableiten:

  • Gültigkeit des ermittelten Wertes für einen langen Zeitraum

  • Für die Wertermittlung nur beständige Werte aus Vergangenheit und Gegenwart verwenden

  • Die verwendeten Bezugsgrößen und Wertkomponenten müssen Anforderungen entsprechen

  • Keine Verwendung von ungesicherten Zukunftskomponenten für Wert- und Ertragssteigerungen

  • Nachweislich gesicherte Eigenschaften und Erträge, die bei ordnungsgemäßer Nutzung jedem Besitzer dauerhaft zustehen, dürfen zum Bewertungszeitpunkt berücksichtigt werden.

  • Verwendete Ansätze und wertbeeinflussenden Faktoren nachvollziehbar dokumentieren

  • Nachhaltige Verkäuflichkeit oder Vermietbarkeit sorgfältig einschätzen

  • Verwendbarkeit und Nutzbarkeit sorgfältig prüfen

  • Risiken darlegen

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