Mietvertrag

MietvertragGehen Vermieter und Mieter einen Mietvertrag ein, sind dabei unterschiedliche Punkte zu beachten, die je nach Art des Vertrages auch variieren können.

Generell gilt: Im Mietvertrag müssen die Vertragspartner namentlich genannt sein. Das Mietobjekt muss genau definiert sein, das heißt, alle Wohnräume oder das Haus, ebenso wie dazugehörige Keller, Kammern, Garagen, etc. Festgelegt werden müssen des Weiteren die Mietkosten sowie die Betriebskosten, welche im Einzelnen aufzuführen sind. Wichtig ist außerdem noch der Beginn des Mietverhältnisses und, sofern sich die Vertragspartner auf einen befristeten Mietvertrag geeinigt haben, dessen Ende. Diese Punkte enthält jeder gültige Mietvertrag.

Weiterhin gibt es noch Unterarten, wie zum Beispiel den befristeten oder den unbefristeten Mietvertrag. Bei letzterem greift die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Ebenfalls in der Regel befristet ist der sogenannte Staffelmietvertrag. In diesem ist zusätzlich zu der anfänglichen Miete eine jährliche Erhöhung dieser festgelegt. Ähnlich verhält es sich mit dem Indexmietvertrag. In diesem ist die jährliche Mieterhöhung an den Preisindex des Statistischen Bundesamtes für die Lebenshaltung der privaten Haushalte in Deutschland gekoppelt. Bei beiden Arten von Mietverträgen ist eine weitere Mieterhöhung ausgeschlossen.

Ebenso wenig dürfen Modernisierungskosten auf den Mieter umgelegt werden. Als Mieter sollte man außerdem stets darauf achten, dass einige Vermieter Mietverträge mit ungültigen Klauseln vorlegen. Selbst wenn man einen solchen unterschieben haben sollte, ist die jeweilige Klausel ungültig. In Streitfällen kann der Mieterschutzbund oder ein Anwalt weiterhelfen.