Energieausweis
Der sogenannte Energieausweis ist ein Dokument, welches ein Gebäude energetisch bewertet. Sämtliche Verwendungen, Ausstellungen, Grundsätze und Grundlagen werden in der Energiesparverordnung geregelt. Eine ausnahmslose Pflicht, als Hauseigentümer einen Energieausweis zu besitzen, gibt es zunächst nicht. Jedoch muss ein solcher erstellt werden, wenn Umbaumaßnahmen oder Erweiterungen an einem Gebäude vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für alle neu errichteten Häuser.
Ein Energieausweis muss des Weiteren erstellt und vorgelegt werden, wenn ein Gebäude zum Verkauf oder zur Miete angeboten wird. Als Hauseigentümer braucht man also keinen Energieausweis, wenn nicht einer der Punkte auf einen zutrifft. Je nachdem, ob das Gebäude bereits steht und genutzt oder neu gebaut wird, errechnen sich die auf dem Energieausweis eingetragenen Werte und Bewertungen. Etwa bei einem bewohnten Haus, dient der tatsächlich gemessene Energieverbrauch als Grundlage. Bei Neubauten hingegen wird das Dokument nach dem zukünftigen Energiebedarf erstellt.
Ausgestellt werden darf der Energieausweis nur von bestimmten Berufsgruppen (Architekten, Bauingenieure, Maschinenbauer etc.), die eine entsprechende Ausbildung und Weiterbildung oder Berufserfahrung vorweisen können. Eine ausstellungs-berechtigte Person kann man unter anderem über die Handwerkskammer erfragen. Die Preise für den Ausweis weichen relativ stark voneinander ab.
Für Mieter oder Käufer hat der Energieausweis klare Vorteile, denn er bietet eine gewisse finanzielle Planungssicherheit. Er macht zwar keine genaue Aussage über den zu erwartenden Energieverbrauch, jedoch liefert er Anhaltspunkte, beispielsweise darüber, wie das Haus isoliert ist. Bei einem schlecht isolierten Altbau mit großen Fenstern ist entsprechend mit einem höheren Verbrauch zu rechnen, da mehr geheizt werden muss. Problematisch ist allerdings, dass Expertenwissen gefragt ist, um den Energieausweis zu verstehen und zu interpretieren.