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Die Bauphase


BauphaseEs ist soweit und die Bauphase kann starten? Damit Ihre Bauphase ein voller Erfolg wird, finden Sie hier die richtigen Tipps dazu!

Seine eigenen Wohnträume zu verwirklichen ist nicht unmöglich, allerdings sollte ein ein guter Kostenplan vorhanden sein sowie regelmäßige Kontrollen des Bauvorhabens getätigt werden. Und so kann Ihr Traum vom eigenen Haus langsam Wirklichkeit werden.


  • Vor der Bauphase sollte sich der Bauherr gründlich über seine Rechte und Pflichten während der Bauphase informieren.

  • Der Bauherr sollte Bauverträge gründlich untersuchen oder vom Profi überprüfen lassen. Verträge mit Architekten ebenso gründlich überprüfen, dass die maximalen Kosten aufgeführt sind sowie der Aufwand des Architekten während der Bauphase genau erfasst ist.

  • Bestimmen Sie genaue Termine ob und wann Honorarzahlungen fällig werden und legen Sie Termine für bestimmte Leistungen ebenfalls fest.

  • ! Ein wichtiger Tipp

    Um eventuelle Streitigkeiten schnell aus dem Weg zu räumen, ist das Anfertigen eines Bautagebuchs sehr wichtig. Das Bautagebuch stellt Ihnen außerdem eine verlässliche und hilfreiche Dokumentation dar, die Ihnen zusätzlich die Überwachung des Bauvorhabens ermöglicht.


    • Falls Sie während der Bauphase mit einem Ansprechpartner und wenig Eigenverantwortung bauen wollen, empfiehlt sich die Dienstleistung eines Bausachverständigen in Anspruch zu nehmen. So sparen Sie wertvolle Zeit und arbeiten professionell.

    • Der Bausachverständige überwacht das Bauvorhaben und stellt sicher, dass die Interessen des Bauherren nicht aus dem Auge verloren werden.

    • Wenn Sie Ihr Bauvorhaben mit einem Architekten verwirklichen wollen, so kann auch dieser die einzelnen Leistungen während der Bauphase kontrollieren.

    • ! Generell gilt !

      Die geschlossen Bauverträge mit Handwerkern sollten eine Gewährleistungsfrist von vier Jahren aufweisen. Bauverträge, die nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch abgeschlossen werden, enthalten eine fünfjährige Gewährleistungsfrist. Ein wichtiger Hinweis ist, als Bauherr vor Ende der Gewährleistungsfrist das Haus kritisch auf Feuchtigkeit oder schadhafte Stellen zu überprüfen. Falls sich Mängel feststellen, sollten diese sofort per Einschreiben angezeigt werden.

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