Überlegen Sie sich Ihre Hausplanung von einem Architekten vorzunehmen zu lassen? Wichtige Informationen dazu finden Sie hier!
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Überlegen Sie vielleicht mit einem Bauträger Ihr Haus zu bauen? Die wichtigsten und notwendigsten Überlegungen dazu finden Sie hier!
Wann kommt ein Hausbau mit Bauträger für Sie in Frage? Sie haben noch kein Grundstück in Aussicht und Sie wollen mit einem Ansprechpartner und wenig Eigenverantwortung bauen, dann empfiehlt sich das Bauen mit einem Bauträger.
Was ist ein Bauträger?
Ein Bauträger ist ein Unternehmen bzw. eine Baugesellschaft. Dieser erwirbt von Gemeinden gewerbsmäßig große Grundflächen. Unter Auflagen plant, erschließt und bebaut die Baugesellschaft die Grundstücke. Anschließend werden einzeln bebaute Einheiten gewinnbringend an private Hauskäufer zu Festpreisen (Pauschalpreisen) veräußert.
Der Bauträger baut mit eigenem bzw. finanziertem Geld auf eigenes Risiko. Nach Verkauf einer Einheit erhält er Abschläge vom Käufer auf bereits erbrachte Leistungen (Grundstückskauf, Erstellung des Rohbaus etc.). Dabei unterliegt der Bauträger strengen Auflagen des Gesetzgebers sowie der Makler- und Bauträgerverordnung. Oft beginnt der Bau der Objekte nachdem mindestens zwei drittel aller geplanten Objekte veräußert worden sind. Wesentlicher Aspekt der Bauträgertätigkeit ist, dass der Bauträger dem Käufer das Eigentum am Grundstück und Haus verschafft. Ein Bauträger haftet in der Regel fünf Jahre für alle Mängel.
Bei der Wahl des Bauträgers sollten Sie auf folgende Kriterien besonders achten.
Der Bauträgervertrag
Der Bauträger verpflichtet sich dem Käufer des Bauträger- objektes gegenüber zur Überlassung des Besitzes an dem erworbenen Grundstück und zur Herstellung des Bauwerkes. Im Vordergrund stehen hier nicht die kaufrechtlichen Ver- pflichtungen, sondern die werkvertragsrechtlichen Verpflich- tungen. In den Vertrag sind neben den zivilrechtlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts auch die öffentlich rechtlichen Vorschriften der Makler und der Bauträger- verordnung (MaBV) zu beachten und mit einzubeziehen.
Der Bauträgervertrag sollte folgende Punkte beinhalten
! Überprüfen Sie den Inhalt des Vertrages mit kompetenter Hilfe.
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