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Hausplanung mit Architekten


Planung mit ArchitektenÜberlegen Sie sich Ihre Hausplanung von einem Architekten vorzunehmen zu lassen? Wichtige Informationen dazu finden Sie hier!

Sie planen ihr Traumhaus, einen lang ersehnten Umbau oder die Modernisierung Ihrer eigenen vier Wände? Dann empfiehlt sich die Zusammenarbeit für die Hausplanung mit einem Architekten. Die individuelle Hausplanung mit Architekten erfordert nicht nur vom Architekten selbst eine Menge Engagement um das eigene Häuschen genau den individuellen Wünschen anzupassen, auch der Bauherr muss hier eine Menge Mitarbeit leisten.

Der Architekt

  • Der Architekt muss in Deutschland eine qualifizierte Ausbildung, meist durch eine Hochschule, erworben haben. Zudem muss er nachweislich über erfolgreiche Berufserfahrung verfügen. Nur so kann er in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen werden und sich in Deutschland Architekt nennen.

  • Als Ihr Berater und Treuhänder stellt der Architekt Ihnen sein gesamtes, durch Ausbildung und Erfahrung erworbenes Wissen zur Verfügung, so wird Ihr Traumhaus individuell und einzigartig.

  • Der Architekt entwirft für Sie eine Wohnhauslösung, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist.

  • Bei der Hausplanung plant der Architekt von den ersten Vorentwürfen bis zur Vollendung bis ins kleinste Detail und überwacht das gesamte Bauvorhaben.

  • Somit bietet der Architekt als Generalplaner Ihnen alle Planungsleistungen aus einer Hand.

  • Dabei übernimmt er Beratungs-, Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsleistungen bei der Hausplanung.

  • Durch regelmäßige Fortbildungsmaßnahmen sind Architekten stets mit den neuesten Entwicklungen von Baustoffen und Bautechniken, wie beispielsweise im ökologischen Bauen, vertraut.

  • So ist die Hausplanung mit Architekten die richtige Wahl für kostengünstiges Bauen und der Architekt ist damit nicht nur planerischer Ideengeber, sondern auch unabhängig von gewerblichen Interessen Ihr Sachverwalter von persönlichen Interessen.

  • Die Haftung

    Der Architekt muss nach Werkvertragsrecht für eigene Fehler fünf Jahre lang haften. Sinnvoll erweisen sich für den Architekten Verträge mit Baufirmen die ebenfalls eine Gewährleistungsfrist von fünf Jahren beinhalten.

    Die Arbeit

    Nicht nur allein der Architekt kann die Hausplanung Ihres Traumhauses umsetzen. Er integriert zum Beispiel Tragwerksplaner, Planer für Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlagen- und Elektriker. Er ist verantwortlich für die wirtschaftliche Nutzbarkeit ihres Objektes und stellt die Einhaltung der Termine, Kosten, Gestaltung, Funktionalität und Umweltverträglichkeit sicher.

    Das Recht

    Architektin

    Sie sind der Bauherr und Sie stehen in Eigenverantwortung gegenüber allen am Vorhaben Beteiligten. Sie gehen rechtsverbindliche Bau- und Werksverträge bei der Hausplanung mit dem Architekten als Erfüllungsgehilfe und mit allen Baufirmen und Behörden ein.

    Die Leistung

    Die Leistung von Architekten wird in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in neun Leistungs-phasen unterteilt, die sich aus Grundleistungen und besonderen Leistungen zusammensetzen.

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