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Bauherrenpflichten


Bauherrenpflicht Sie sind Bauherr und haben beim Hausbau gewisse Bauherrenpflichten. Alle wichtigen Verpflichtungen finden Sie hier!

Die Bauherrenpflichten während eines Bauvorhabens

Sie werden vor, während und nach dem Hausbau mit diversen Verpflichtungen und Ämtergängen konfrontiert werden. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Schritte, die notwendigsten Unterlagen und bei welcher Behörde Sie diese erhalten, aufgeführt. Dieser Ämterdurchlauf ist exemplarisch und unterscheidet sich individuell. Informieren Sie sich vor dem Ämtergang immer welche Unterlagen Ihre Gemeinde benötigt.


1. Schritt:

  • Sie planen Ihr Objekt und benötigten dazu den Bebauungsplan, welchen Sie beim Stadt- und Bauplanungsamt einsehen können.
  • 2. Schritt

    • Beauftragen Sie einen Entwurfsverfasser. Bedienen Sie sich dazu der Hilfe eines Fertighausanbieters, Bauträgers, Architekt oder Bauingenieurs.
    • 3. Schritt

      • Die Finanzierung durch eine Bank. Dafür benötigen Sie viele verschiedene Unterlagen, wie z. Bsp: Nachweis des Eigenkapitals, Bauunterlagen und Grundbuchauszug. Die genaue Angabe von Unterlagen und wo Sie diese einholen können, erfahren Sie von Ihrer Bank.
      • 4. Schritt

        • Der Bauantrag beim Bauaufsichtsamt. Benötigt werden Planunterlagen, Berechnungen und Erklärungen die Sie von Ihrem jeweiligen Architekt, Bauträger oder Fertighausanbieter erhalten.
        • 5. Schritt

          • Gründung planen mit dem Tragwerksplaner. Dazu erhalten Sie vom Fachingenieur das Baugrundgutachten und vom Umweltamt den Auszug aus dem Altlastenverzeichnis.
          • 6. Schritt

            • Bauvoranfrage beim Bauaufsichtsamt. Sie benötigen dazu vom Bauaufsichtsamt die Planunterlagen, die genaue Beschreibung des Projekts und seiner strittigen Punkte.
            • 7. Schritt

              • Bauleiter- und Fachbauleiterbestellung. Sie brauchen dazu ein amtliches Formular vom Bauaufsichtsamt.

              • Verpflichtungen beim Hausbau

                ! An was müssen Sie noch denken?

                Grundbuchämter finden Sie beim zuständigen Amtsgericht. Für Schornsteinfeger, Anschlüsse der Versorgungsleitungen und für die öffentliche Erschließung für Gas, Wasser, Strom, Telekommunikation, Abwasser und Fernwärme sind Stadtwerke, Gaswerke, Wasserwerke, sowie regionale oder überregionale Anbieter verantwortlich.

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