Ob die staatlich geförderte Wohnungsbauprämie als Bausparförderung etwas für Sie oder Ihre Familie ist, erfahren Sie hier!
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Ebenfalls eine staatliche Bausparförderung ist die Arbeitnehmer-Sparzulage. Ob Sie diese erhalten können, finden Sie hier!
Grundlage für den Erhalt der Arbeitnehmer-Sparzulage ist die Zahlung von Vermögenswirksamen Leistungen durch den Arbeitgeber. Arbeitgeber haben die Möglichkeit ihren Mitarbeitern vermögenswirksame Leistungen direkt auf einen Bausparvertrag zu überweisen.
Diese Summe beläuft sich auf maximal 470 Euro pro Jahr. Die Zahlungen des Arbeitgebers belohnt der Staat mit 9 Prozent Arbeitnehmer-Sparzulage. Somit erhalten Sie bei 470 Euro im Jahr, knapp 43 Euro vom Staat als Prämie für Ihr Sparen.
Sollte Ihr Arbeitgeber jedoch weniger oder keine vermögenswirksame Leistungen zahlen, so können Sie die Differenz zum vollen Betrag (470 Euro) aus eigener Tasche aufbringen. Der Betrag wird somit von Ihrem Gehalt abgezogen und durch den Arbeitgeber direkt auf Ihren Bausparvertrag überwiesen. Dadurch kommen Sie ebenfalls in den Genuss der staatlichen Prämie von 9 Prozent. Stellen Sie dazu einen Antrag bei Ihrem Arbeitgeber. Dann können Sie sich auch per Eigenleistung die Arbeitnehmer-Sparzulage sichern.
Worauf Sie achten müssen!
Einkommensgrenzen
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